AGB

AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) des Hochzeitsfotografen Alexander Hoffmann, Olching (Wolke 8) für private Hochzeitsfotos

§ 1 Geltungsbereich dieser Bedingungen

Nachstehende Bedingungen gelten für alle dem Fotografen Alexander Hoffmann erteilten Aufträge und sämtliche mit diesem vereinbarten Verträge. Sie gelten auch für künftige Geschäftsbeziehungen der Vertragsparteien, auch wenn sie nicht erneut ausdrücklich in die spätere Vereinbarung aufgenommen werden.
Fotos oder Videos im Sinne dieser AGB sind alle von Alexander Hoffmann hergestellten Produkte, egal in welcher technischen Form oder in welchem Medium sie erstellt wurden oder vorliegen. (Negative, gedruckte oder belichtete Papierbilder, gedruckte oder belichtete Bilder in Fotobüchern und Hochzeitsalben, digitale Bilder in Onlinegalerien oder auf sonstigen Datenträgern, Videos, Filme, Slideshows, etc.).

§ 2 Leistungen, Fotorechte

Der Fotograf ist Urheber im Sinne des Gesetzes. Der Fotograf überträgt dem Kunden an den zum Vertragsgegenstand gehörenden Fotos, Dateien und sonstigen analogen und/oder digitalen Werken das einfache Nutzungsrecht für den privaten, nicht-kommerziellen Bereich. Die anderweitige Verbreitung ist nur aufgrund besonderer schriftlicher Vereinbarung zulässig. Die Versendung der Fotos per E-Mail an Freunde und Verwandte zu deren privatem Gebrauch ist dem Kunden jederzeit gestattet. Diese Nutzungsrechte gehen mit vollständiger Bezahlung des vereinbarten Honorars auf den Kunden über. Sämtliche Fotos, Dateien und Datenträger bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des Fotografen.

Die Bildrechte bleiben zur Gänze bei Alexander Hoffmann Hochzeitsfotografie (Wolke 8). Ausschließlich der Auftraggeber erhält für die gelieferten Bilder das Nutzungs- und Vervielfältigungsrecht. Jede Manipulation der Fotos oder der Verkauf ist nicht gestattet bzw. bedarf schriftlicher Zustimmung des Urhebers.

§ 3 Zahlung, Aufrechnung, Zurückbehaltungsrechte

Mit Zustandekommen des Vertrags wird eine Reservierungsgebühr von 50 % der vereinbarten Vergütung fällig. Gegen Zahlungsansprüche des Fotografen kann der Kunde nur dann mit einer Gegenforderung aufrechnen – und sich insoweit von seiner Zahlungspflicht befreien – wenn der Fotograf die betreffende Gegenforderung des Kunden schriftlich anerkannt hat oder dem Kunden bereits eine rechtskräftige Gerichtsentscheidung (z.B. ein Urteil oder Vollstreckungsbescheid) über die Gegenforderung vorliegt.

Wünscht der Auftraggeber während oder nach der Aufnahmeproduktion Änderungen, so hat er die 
Mehrkosten zu tragen. Alexander Hoffmann/Wolke 8 behält den Vergütungsanspruch für bereits begonnene Arbeiten. Für eine spontane Verlängerung der Aufnahmeproduktionen auf ausdrücklichen Wunsch des Auftraggebers wird ein Honorar für die angefangene Verlängerungsstunde berechnet, insofern hierzu keine andere schriftliche Vereinbarung vor Auftragsbeginn getroffen wurde.
Verzögert sich die Durchführung des Auftrages aus Gründen, die der Auftraggeber zu vertreten hat oder infolge
höherer Gewalt oder Witterungseinflüssen, so kann Alexander Hoffmann/Wolke 8 eine angemessene Erhöhung des Honorars verlangen. Bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des Auftraggebers kann Alexander Hoffmann/Wolke 8 auch Schadensersatzansprüche geltend machen.

§ 4 Mitwirkungspflichten des Kunden

Der Kunde hat dafür Sorge zu tragen, dass dem Fotograf alle für die Ausführung des Auftrags erforderlichen Informationen rechtzeitig vorliegen (Wegbeschreibungen, Zeitplan, Sonderwünsche etc.). Wird der Fotograf für eine Hochzeit oder sonstige Veranstaltung gebucht, wird der Kunde dem Fotografen eine Person nebst Kontaktdaten benennen, die ihm während der betreffenden Veranstaltung sowie 3 Stunden vor deren Beginn als verantwortlicher Ansprechpartner für Rückfragen zur Verfügung steht. Bei Veranstaltungen die mehr als 5 Stunden dauern, ist der Fotograf zudem angemessen mit Speisen und Getränken zu versorgen.

§ 5 Künstlerischer Gestaltungsspielraum des Fotografen

Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass Fotos und Fotoarbeiten stets dem künstlerischen Gestaltungsspielraum des ausübenden Fotografen unterliegen. Reklamationen oder Mängelrügen hinsichtlich des vom Fotografen ausgeübten künstlerischen Gestaltungsspielraums sind daher ausgeschlossen. Nachträgliche Änderungswünsche des Kunden bedürfen einer gesonderten Vereinbarung und sind gesondert zu vergüten. Die übermittelten Bilder dürfen vom Kunden nicht eigenständig nachbearbeitet werden. Ich stelle alle bearbeiteten Bilder im jpg-Format in optimaler Auflösung zur Verfügung. Dabei erstelle ich nach eigenem Empfinden eine Sammlung aus Farb- und Schwarzweiß-Fotos. Die Lieferung beinhaltet den USB-Stick (weiterer Umfang je nach gebuchtem Paket) und erfolgt so schnell wie möglich aber ca. 4 – 6 Wochen nach der Hochzeit. Der künstlerische Gestaltungsspielraum liegt im Ermessen des Fotografen, solange keine anderen schriftlichen Verabredungen getroffen wurden. Der Kunde hat sich im Vorfeld über den Stil des Fotografen & Videografen informiert. Es kann nicht garantiert werden, dass alle anwesenden Gäste z. B. bei Hochzeiten oder sonstigen Fotoreportagen abgelichtet werden. Alexander Hoffmann/Wolke 8 ist aber stets bemüht, dies zu erreichen, wenn dies vom Auftraggeber erwünscht ist.
Alexander Hoffmann/Wolke 8 ist berechtigt, Fremdlabore, Fotobuchhersteller oder Produzenten von Hochzeitsalben, Druckereien
 etc. zu beauftragen. Alexander Hoffmann/Wolke 8 ist weiterhin berechtigt, die Aufträge mittels eigenen Personals oder mittels Fremdleistung zu erbringen. Alexander Hoffmann/Wolke 8 haftet nur für eigenes Verschulden und nur für vorsätzliches oder grob fahrlässiges
Verhalten. Über den Materialwert hinausgehender Schadensersatz ist ausgeschlossen.

§ 6 Rücktritt des Kunden

Tritt der Kunde mit Einverständnis des Fotografen vor dem vereinbarten Fototermin vom Vertrag zurück, so sind 75% der vereinbarten Nettosumme als Ausfallhonorar an den Fotografen zu zahlen. Gesetzliche Rücktrittsrechte bleiben von dieser Regelung unberührt, ebenso Ausfälle aufgrund höherer Gewalt.

§ 7 Haftung des Fotografen

Gegen den Fotografen gerichtete Schadensersatzansprüche aus Verzug, Unmöglichkeit der Leistung, Verletzung von gesetzlichen und/oder vertraglichen Neben- und Schutzpflichten bei Vertragsabschluss sind ausgeschlossen, soweit der Schaden nicht durch grob fahrlässiges oder vorsätzliches Verhalten seitens des Fotografen verursacht worden ist oder ein Personenschaden vorliegt.

Die Organisation, Vergabe und Ausführung von Buchungen geschieht mit großer Sorgfalt. Sollte jedoch auf Grund besonderer Umstände, wie z.B. plötzliche Krankheit, Verkehrsunfall, Umwelteinflüsse, Verkehrsstörungen etc. (auch von Familienangehörigen) Alexander Hoffmann/Wolke 8 zu dem vereinbarten Fototermin nicht erscheinen, kann keine Haftung 
für jegliche daraus resultierenden Schäden, Verluste oder Folgen übernommen werden. Sollte es kurzfristig aufgrund höherer Gewalt zum Ausfall von Alexander Hoffmann/Wolke 8 kommen, bemüht sich Alexander Hoffmann/Wolke 8 (soweit vom Kunden erwünscht) um einen Ersatzfotografen, der auf eigene Rechnung seine Leistungen erbringt. Ein Anspruch darauf besteht jedoch nicht. Eine vorab geleistete Anzahlung wird entsprechend zurück erstattet.

§ 8 Reise und Übernachtung

Alle Beträge sind exklusive Reisekosten. Die Anreise ist von München/Solln. Aktuell berechne ich ab 120 Kilometer 50 Cent pro Kilometer. Eine Übernachtungsmöglichkeit (1 DZ) wird vom Auftraggeber ab 250 km Anreise zur Verfügung gestellt, je nach Beginn der Reportage sind dies 1-2 Übernachtungen.

§ 9 Anzahlung

Bei einer Buchung wird eine Reservierungsgebühr von 50 % der vereinbarten Vergütung fällig. Sobald das Geld verbucht ist, sehe ich den Auftrag als fixiert an. Die Restzahlung wird zum Leistungstermin fällig. Der Zahlungseingang der Anzahlung fixiert die Beauftragung auf beiden Seiten. Durch eine Buchung akzeptiert der Auftraggeber alle Bedingungen aus dem Angebot.

§ 10 Gültigkeit

Ich halte mich 10 Tage an mein Angebot gebunden. Alexander Hoffmann/Wolke 8 behält sich vor, jedes Angebot vor der finalen Beauftragung ohne Angabe von Gründen zurückzuziehen. Bei Rücktritt des Auftraggeber, verbleibt die Anzahlung in jedem Fall bei Alexander Hoffmann/Wolke 8.

§ 11 Veröffentlichung

Das Paar erteilt mit Vertragsunterzeichnung sein ausdrückliches Einverständnis zur Verwendung der entstandenen Bilder durch den Fotografen im Rahmen der Eigenwerbung und publizistisch zur Illustration (z.B. für Ausstellungen, Messen, Homepage, Award-Fotowettbewerbe, Blog, Fachmagazine für Fotografie oder Hochzeiten, Social-Media-Kanäle etc.). Da es den Event zu sehr stört, die nötigen Rechte bei allen Gästen auf der Feier einzeln einzuholen, wird darum gebeten, dass das Paar die Gäste über die Verwendung der Bilder informiert.
Der Fotograf respektiert jedoch die Privatsphäre und bittet um einen Hinweis, sollte eine Veröffentlichung in Einzelfällen ausdrücklich nicht gewünscht sein – entsprechende einzelne Bilder werden dann entfernt bzw. von der Veröffentlichung ausgenommen. Es wird aber gleichzeitig gebeten zu bedenken, dass ein aktuelles Portfolio für die Arbeit des Fotografen essentiell wichtig ist. Bei einer generellen Veröffentlichungserlaubnis gilt das um bereits 15 % der Gesamtsumme ermäßigte Honorar. Wird dieses Einverständnis ausdrücklich nicht erteilt, entsteht dem Fotografen durch eine generelle Veröffentlichungs-Absage seitens des Paares (auch bei nachträglicher kompletter Absage einer Veröffentlichungserlaubnis) ein Verlust. Um diesen auszugleichen, entfällt die Ermäßigung und es gilt das 15 % teurere Honorar bzw. wird die Differenz angerechnet. Vor einer Veröffentlichung wird dem Brautpaar die Portfolio-Galerie mit einem Passwort zugänglich gemacht, sodass nach Absprache mit den Gästen die Bilder zur Veröffentlichung freigegeben werden können.

§ 12 Datenschutz

Soweit im Rahmen von vertraglichen Beziehungen persönliche Daten an Alexander Hoffmann/Wolke 8 bekanntgegeben werden, ist Alexander Hoffmann/Wolke 8 berechtigt, diese zur Vertragsabwicklung sowie für weitere Werbemaßnahmen seitens Alexander Hoffmann/Wolke 8 zu speichern. Der Kunde stimmt dem ausdrücklich zu. Alexander Hoffmann/Wolke 8 verpflichtet sich, diese Daten nicht ohne Zustimmung an Dritte weiterzugeben. Des Weiteren gilt die aktuelle Datenschutzerklärung, einzusehen unter www.wolke8-hochzeitsfotografie.com/datenschutz.

§ 13 Sonstiges

Kann die Hochzeit aufgrund von höherer Gewalt (z.B. Unfall, Krankheit) nicht durchgeführt werden, verzichtet der Auftragnehmer auf das Einverlangen der vereinbarten Kosten (die Anzahlung wird jedoch nicht zurück erstattet). Sollte es dem Fotografen aufgrund höherer Gewalt (z.B. Unfall, Krankheit o.ä.) nicht möglich sein, den Auftrag auszuführen oder die Bilder innerhalb von 6 Wochen zu liefern, bemüht er sich um einen Ersatz. Außerdem verzichtet das Brautpaar in diesem Fall auf Schadensersatzforderungen bzw. die Abwälzung etwaiger Mehrkosten auf den Fotografen.

§ 14 Verschiedenes

Es gelten ausschließlich die Sachnormen des Rechts der Bundesrepublik Deutschland; die Anwendung internationalen Privatrechts oder des UN-Kaufrechts ist ausgeschlossen. Für Kunden aus anderen EU-Mitgliedsstaaten ist Gerichtsstand für Streitigkeiten aus diesem Rechtsverhältnis ausschließlich München. Das gleiche gilt, wenn der Kunde Unternehmer ist. Zusätzliche oder abweichende Bedingungen bedürfen der schriftlichen Form und werden nur dann Vertragsbestandteil.